Der bis heute in aller Welt bekannte Talmudkommentator und Gelehrte Rabbi Salomon ben Isaak (ca. 1040-1105), genannt "Raschi", studierte um 1060 im damals in ganz Europa berühmten Wormser Lehrhaus. Das nach ihm benannte Raschi-Haus in Worms beherbergt das Jüdische Museum und das Stadtarchiv. Es befindet sich an der Stelle, an der einst das Lehrhaus gestanden haben soll: in der Hinteren Judengasse und in unmittelbarer Nähe zur Synagoge.
Raschi und Worms im 11. Jahrhundert
Als der wohl 1040 in Troyes geborene und aufgewachsene Salomo ben Isaak (Raschi) über Mainz nach Worms kam, um seine bereits begonnenen Studien hier fortzusetzen, hatte sich in der Stadt mit ihrer auch zahlenmäßig sehr beachtlichen, wohl bereits vielhundertköpfigen jüdischen Gemeinde die Blüte der Jeschiwa bemerkenswerte Ausmaße angenommen, eine rasch gewachsene Attraktivität, die uns durch die Namen und Herkunftsregionen der hier tätigen Gelehrten eindrucksvoll belegt wird. Im allgemeinen datiert die Forschung Raschis offenbar relativ kurzen, jedoch für die spätere Wahrnehmung folgenreichen Aufenthalt in der Stadt in den Jahren zwischen 1055 bis ca. 1065; die meisten Judaisten und Historiker haben sich für den Zeitraum von ca. 1060 bis 1064/65 ausgesprochen.
Wir wissen, dass Raschi unter anderem bei den bedeutenden Rabbinern Jakob ben Jakar aus Mainz, der auch in Worms lehrte zum einen und bei Isaak ben Eleasar ha-Levi, dem 1070 gestorbenen Leiter der Wormser talmudischen Schule zum anderen gelernt hat. Dass letzterer wiederum seine wissenschaftliche Bildung in Mainz erhalten hatte, ist ein Zeugnis für die sehr engen personellen Kontakte beider Gemeinden und beider Gelehrtenkreise untereinander, ohne die Raschis Aufenthalt in beiden Städten nicht verstanden werden kann. Auch über den dem Wormser wohl vorausgehenden Mainzer Aufenthalt, der sich auffälligerweise in der dortigen Tradition weit weniger verfestigt hat als in Worms, lassen sich keine sicheren Aussagen treffen. Eine wichtige Rolle spielt hier sicher die in Worms ungebrochene Tradition jüdischen Gemeindelebens, dem ein gewaltsames Ende des mittelalterlichen jüdischen Mainz im 15. Jahrhundert gegenübersteht. Durch diesen Umstand blieb Raschis Aufenthalt mit Worms nicht mit Mainz verbunden.
Die herausragende Bedeutung der am Ende des 11. Jahrhunderts von jüdischer Seite geradezu mit Jerusalem gleichgesetzten, als ‚Tochter Zions’ in höchstem Ansehen stehenden Gemeinde in Mainz für das aschkenasische Judentum steht außer Frage. Raschi erwarb somit gerade in den rheinischen Hochschulen das Rüstzeug für seine bahnbrechenden Auslegungen von Talmud und Bibel, die eine solch bemerkenswerte Ausstrahlung erreichen sollten. Von beachtlichem Quellenwert für die Zeit Raschis und hierbei die sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen von Christen und Juden sind seine Responsen und halachischen Entscheidungen in Streitfragen des Alltags, der Wirtschaft und des Zusammenlebens in der Gemeinde und über sie hinaus. Diese Rechtsentscheide betreffen Fragen wie Geldhandel, Pfandleihe, Rechtsgeschäfte mit Immobilien, Speisegesetzgebung, Sklaven und Bedienstete, Zwangstaufen und so fort.
Belegt ist, dass Raschi auch nach seinem Weggang zurück nach Troyes in brieflichem Kontakt mit seinen Lehrern und anderen Gelehrten stand und so sicher auch über wichtige Vorgänge in der Entwicklung der Gemeinden und ihrer Talmudschuleninformiert war; dies gilt sicher auch für die verheerenden Folgen der Pogrome von 1096.
Der Werdegang des später so bedeutenden Gelehrten belegt die engen Bindungen der aschkenasischen Gemeinden zwischen Champagne und Rheinland untereinander, ein Beziehungsnetz, das sich über den Bereich der Gelehrsamkeit auch auf Handel und Kommunikation ausgewirkt bzw. mit diesem in Verbindung gestanden hat. Bedauerlich ist, dass sich über die Umstände des Aufenthalts Raschis am Rhein kaum gesicherte Aussagen treffen lassen. Da Raschi Kenntnisse der christlichen Bibelexegese besaß und ihm die lateinische Sprache nicht fremd war, liegen Kontakte und Beziehungen zu der in Worms zumindest in der Generation nach dem Tod Bischof Burchards 1025 noch in Blüte stehenden Domschule nahe. Sicher gab es Kontakte zwischen der aufstrebenden jüdischen Hochschule und dem Zentrum christlicher Gelehrsamkeit im Umfeld des Domes.
Die erläuternden Zusätze zu Texten aus Bibel und Talmud, die Raschi später verfasst hat, enthalten im übrigen die ältesten Zeugnisse für den aschkenasischen Sprachgebrauch, das Jiddische. Es spricht vieles dafür, dass bei den Wormser und Mainzer Juden als Umgangssprache bis in die nichtalltäglichen Bereiche hinein schon das Jiddische im Gebrauch war, das erstmals durch Raschi überliefert ist.
Wenige Jahre nach Raschis Rückkehr in seine Heimat in der Champagne ist der jüdische Friedhof in Worms erstmals bezeugt (Stein des Jakob ha-bachur, 1076/77) und steht am Beginn einer jahrhundertealten Tradition jüdischer Bestattungen an dieser Stelle außerhalb der Stadt. Besonders wichtig für die jüdische Gemeinde in Worms wurde seit der Mitte des 11. Jahrhunderts das Verhältnis zum Königtum. Allein das Fehlen einer effektiven bischöflichen Herrschaft über einen Zeitraum von etwa 50 Jahren während der Zeit des sog. Investiturstreits führte zu sehr engen Bindungen der an Worms ökonomisch-finanziell und politisch-strategisch höchst interessierten salischen Herrscher zu ‚ihren’ Wormser Juden. Seinen besonderen Ausdruck findet diese enge Bindung in dem wichtigen Diplom Heinrichs IV. aus dem Jahre 1090. Von den zahlreichen Bestimmungen der Urkunde für die dem Herrscher unterstellten Wormser Juden selbst seien hier nur die Erlaubnis zum Geldwechsel, die Besitzzusicherung (genannt werden Grundstücke, Weinberge, Gärten und die Verfügung über Dienstpersonal), die Bestätigung ihres Hausbesitzes an der Stadtmauer, das Verbot von Zwangstaufen sowie die von jüdischem Recht beeinflussten rechtlichen Bestimmungen in Erinnerung gebracht.
Unklar bleibt leider die so wichtige Gemeindestruktur. Ein Vorsteher der Gemeinde ist sicher anzunehmen, er wird hier als ‚deren Bischof’ vorausgesetzt. Auf die Existenz eines ratsähnlichen Gremiums an der Gemeindespitze scheinen die hebräischen Quellen zur Kreuzzugsverfolgung von Mai 1096 zu verweisen, die für Worms die ‚Häupter der Gemeinde’ nennen. Dem Herkommen entspricht die Wahl von Funktionsträgern innerhalb der Gemeinde, wie sie ausdrücklich erwähnt wird. Streitigkeiten unter den Juden sollen von ihnen selbst nach jüdischem Recht entschieden werden, die Gemeinde als religiös fundierter Verband ist somit seit dem 11. Jahrhundert nachweisbar vorhanden.
So glänzend sich die Situation zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung für die Juden theoretisch und formal darstellt, so jäh ist die Katastrophe des Kreuzzugspogroms von 1096 gerade über die Wormser Gemeinde hereingebrochen. Auch die leidlich rasche Wiedergewinnung ökonomischer Bedeutung bereits im Laufe des frühen 12. Jahrhunderts kann die tiefgreifenden Folgen der schweren Pogrome auch im Selbstverständnis und der langfristigen Erinnerung der Gemeinde nicht überschatten.